Was bedeutet Selbstbeteiligung?
Bei Wagenbringer sind Überführungsfahrten über den Versicherungspartner bis 250.000 € Fahrzeugwert abgesichert. Verursacht der Fahrer einen Schaden, greift eine Selbstbeteiligung – typischerweise zwischen 2.500 und 3.000 €, abhängig von der Art des Schadens. Das ist kein „Freifahrtschein“ für die Versicherung, sondern die übliche Beteiligung am Risiko.
Wann greift die SB – und wann nicht?
- SB: Schaden durch den Fahrer während der Überführung (nach den Bedingungen)
- Keine pauschale SB für reine Vorschäden, die im Abholprotokoll dokumentiert sind
- Unklare Fälle: Protokoll, Fotos und Verlauf sind entscheidend
- Details immer in den aktuellen Auftrags- und Versicherungsbedingungen prüfen
So schützen Sie sich als Fahrer
Vor Fahrtantritt: gründliches Abholprotokoll mit Fotos aus allen relevanten Winkeln, Kilometerstand, bestehende Kratzer und Dellen markieren. Bei Übergabe: Empfänger bestätigen lassen. Wer „schnell mal ohne Fotos“ startet, riskiert, dass Vorschäden später als Fahrerschaden interpretiert werden.
Fairness für beide Seiten
Auftraggeber brauchen Schutz für teure Fahrzeuge. Fahrer brauchen klare, vorhersehbare Regeln. Transparente SB-Spannen und digitale Protokolle schaffen genau das – statt endloser Einzelstreitigkeiten.
Fazit
2.500–3.000 € SB klingt abstrakt – bis der erste Schaden kommt. Wer protokolliert und vorsichtig fährt, hält das Risiko beherrschbar.

